Die aktuelle 16. Bay. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ist bis einschl. 28.05.2022 gültig.
Diese ist unter folgendem Link abrufbar: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayIfSMV_16
Das neu gefasste Bundesinfektionsschutzgesetz erlaubt ab dem 3. April 2022 grundsätzlich nur noch sogenannte „Basisschutzmaßnahmen“ in bestimmten Bereichen. Weitergehende Maßnahmen sind nur unter engen Voraussetzungen nach der sogenannten Hotspotregelung möglich. Die Bayerische Staatsregierung hat angekündigt, diese Hotspotregelung vorerst nicht anzuwenden. Für den Sport in Bayern bedeutet das:
Keine Einschränkungen mehr!
Diese erfreuliche Nachricht bedeutet jedoch nicht, dass die Corona-Pandemie überwunden ist. Nach wie vor ist es empfohlen, die allgemeinen Schutz- und Hygienemaßnahmen wie Mindestabstand und das Tragen von medizinischen Gesichtsmasken in geschlossenen Räumen weiter einzuhalten. Diese Empfehlung und weiterführende Basisschutzmaßnahmen werden in der 16. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung geregelt. Diese tritt zum 3. April 2022 in Kraft und gilt bis einschließlich 28.05.2022.
Herzlichst
Andreas Mayer, Präsident