Informationen zur Mitgliedschaft im FAB
In den FAB kann jeder gemeinnützige Verein, in dem Aikido geübt wird und der dem BLSV angehört, aufgenommen werden. Der Aufnahmeantrag erfolgt mittels Formular und muß vom Vorsitzenden des Vereins (ggf. vom Abteilungsleiter für Aikido) gestellt werden.
Beizufügen sind:
- ein Vereinsregisterauszug,
- eine Vereinssatzung,
- eine Bescheinigung über die Gemeinnützigkeit,
- eine aktuelle Stärkemeldung und die Angabe, welcher Sektion der Verein zugeordnet werden möchte.
Antragsformulare sind in der Geschäftsstelle erhältlich.