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Fachverband für Aikido in Bayern e.V.

anerkannter Facherverband im Bayerischen Landes-Sportverband e.V.

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1. Darstellung der Sektion:Logo des BDAL

Die Sektion BDAL ist seit 1995 als eigenständige Sektion im FAB vertreten.

Zweck und Aufgaben der Sektion sind:

  • die Qualität von Lehre und Technik des Aikido zu erhalten und weiter zu entwicklen,
  • seine Verbreitung zu fördern,
  • die Mitglieder bei der Verbreitung des Aikido zu unterstützen und
  • die Interessen der Mitglieder zu wahren und zu vertreten.

Die Förderung ihrer Mitglieder geschieht durch:

  • allgemeine Beratung und Betreuung,
  • Unterstützung bei organisatorischen Problemen,
  • Durchführung eines Lehr- und Prüfungswesens für Kyu- und Dan-Grade in Anlehnung an die Bestimmungen des BDAL (Bundesverband der Aikido-Lehrer e.V.) sowie
  • eigene Aus- und Fortbildungslehrgäng

Die Mitglieder der Sektion BDAL im FAB sind ausschließlich Aikido-Vereine oder Aikido-Abteilungen von Vereinen (siehe unter Nr. 2), die beim jährlich stattfindenden Sektionstag von den jeweiligen Vereins-Vorständen, Abteilungsleitern oder Dojo-Leitern vertreten werden. Im FAB und im Technischen Beirat des FAB wird die Sektion durch den Sektionsvorstand (Sektionsleiter, stellvertretender Sektionsleiter und Kassenwart) vertreten.

Die Sektion orientiert sich hinsichtlich Technik, Prüfung und Graduierung am Bundesverband der Aikido-Lehrer e.V. (BDAL).

Der BDAL wurde 1987 als nationaler Aikidoverband gegründet. Seine Mitglieder sind Aikido-Lehrer, die eine ständige Lehrtätigkeit und organisatorische Verantwortung in einer eigenen Schule oder in einem Verein ausüben und mindestens mit dem 3. Dan Aikido graduiert sind.

Die Fortbildung der Mitglieder ist unabhängig von den Verbandsstrukturen des BDAL. Sie ist nicht an einen bestimmten Lehrer gebunden, sondern kann bei jedem qualifizierten Lehrer erfolgen. Zur Erlangung der Prüfungsberechtigung des BDAL ist der Besuch eines verbandsinternen Fortbildungsprogramms erforderlich.

Weitere Informationen über den BDAL siehe im Internet unter www.bdal-ev.de

 


2. Mitglieder der Sektion BDAL (Stand: 31.12.2011),
fachliche Leiter, Homepage- und/oder. Internet-Adresse

 

  • Aikido-Abt. in der FT München-Süd e.V., Dieter Benders,
  • Aikido-Abt. im SV Ostermünchen e.V., Jurij Gebel,
  • Aikido-Abt. im TV Regen e.V., Günter Riewe, ,
  • Aikido-Abt. im ATSV Windischeschenbach e.V., Ferdinand Schraml,
  • Aikido-Abt. im Dojo – Raum für Wegkunst und Stille e.V., Regensburg, Thomas Thiermann, www.dojo-regensburg.de,
  • Aikido-Verein Forchheim e.V., Rudolf Schneider, www.aikido-forchheim.de,
  • Aikido-Abteilung im TV Ketschendorf e.V., Hans Berwanger,
  • Aikido-Zentrum Nürnberg e.V., Reinhard Czempik, www.aikido-zentrum-nuernberg.de,
  • Aikido-Abt. in der SV Mögeldorf 2000 e.V., Michael Marks, , www.moegeldorf2000.de
  • Aikido-Abt. im SC Vöhringen e.V., Josef Daam, www.aikido-s.de,

 

Die Gesamtstärke beträgt (zum 31.12.2011) 10 Vereine/Abteilungen mit 436 Einzelmitgliedern

3. Sektionsleitung

 

  • Sektionsleiter: Rudolf Schneider,
  • Stellvertr. Sektionsleiter: Josef Daam,
  • Sektionskassenwart: Holker Bangert,

4. Lehr- und Prüfungswesen der Sektion

Zuständig für das Prüfungswesen ist das Bundeslehrerkomitee des BDAL, das aus Aikido-Lehrern/-Lehrerinnen des Verbandes besteht, die mindestens mit dem 6. Dan Aikido graduiert sind. Das Bundeslehrerkomitee hat die Aufsicht über das Lehr-, Prüfungs- und Graduierungswesen des Verbandes. Es beurteilt die Aikido-Tätigkeit der Verbandsmitglieder; insbesondere entscheidet es über die Vergabe von Dan-Prüfungsberechtigungen an Verbandsmitglieder, über die Graduierung der Mitglieder des BDAL und über die Bestätigung der von den Prüfern durchgeführten Dan-Prüfungen.Alle Dojo-Leiter der Sektion BDAL sind in ihrem eigenen Dojo/bei ihren eigenen Schülern in Bezug auf das Lehr- und Prüfungswesens eigenverantwortlich tätig. Sie können – sofern sie Mitglied im Bundesverband sind – grundsätzlich bis zwei Grade unter ihrem aktuellen Grad Prüfungen in ihrem eigenen Dojo und/oder bei eigenen Schülern abnehmen. Zur Abnahme von Dan-Prüfungen ist zusätzlich eine Dan-Prüfungberechtigung des BDAL erforderlich. Diese kann nach Absolvierung eines Fortbildungsprogrammes beim Bundeslehrerkomitee (BLK) beantragt werden. Als Richtlinie für das Prüfungsprogramm dient eine vom BLK ausgearbeitete Kyu-Prüfungsordnung und eine Rahmenordnung für Dan-Prüfungen.

Rudolf Schneider
Leiter der Sektion BDAL

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