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§ 10 Technischer Beirat

  1. Der Technische Beirat koordiniert die Interessen der einzelnen Sektionen des FAB. Er tritt auf Einladung durch das Präsidium zusammen oder wenn mindestens ein Viertel der Sektionen dies beantragen.

    Er besteht aus

    a) einem Präsidiumsmitglied als Sitzungsleiter,

    b) den Sektionsleitern oder den von ihnen benannten und beauftragten Vertretern,
    Jedes Mitglied des Technischen Beirats hat bei Abstimmungen eine Stimme. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden und abgegebenen gültigen Stimmen gefaßt

  2. Der Technische Beirat berät das Präsidium. Er kann Anträge an das Präsidium stellen. Bei Ablehnung durch das Präsidium muß dies an der nächsten Jahreshauptversammlung begründet werden.

  3. Jedes Präsidiumsmitglied ist zur Teilnahme an Sitzungen des Technischen Beirats berechtigt.



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