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§ 3 Wesen des AIKIDO
AIKIDO im Sinne dieser Satzung ist ein von dem Japaner Morihei UESHIBA geschaffenes System aus traditionellen japanischen Budokünsten. AIKIDO ist eine Sportart, die über die Vermittlung von speziellen Formen der Verteidigung eine positive geistig-seelische Entwicklung der Ausübenden anstrebt.
Durch sein Ausüben soll eine harmonische Zusammenarbeit und ein Ausgleich von Gegensätzen angestrebt werden.
§ 4 Grundsätze
Der FAB ist eine Gemeinschaft Aikido betreibender Vereine im Freistaat Bayern. Er steht auf dem Boden des Amateursportes und wird ehrenamtlich geführt. Er ist politisch neutral, räumt allen Rassen die gleichen Rechte ein und vertritt den Grundsatz religiöser und weltanschaulicher Toleranz. Der FAB erkennt die organisatorische, fachliche, und finanzielle Selbständigkeit seiner Mitglieder an und schützt die Eigenständigkeit des Aikido. Jedes Mitglied hat das Recht, sich nationalen und / oder internationalen Verbänden anzuschließen. Der FAB unterstützt im Rahmen seiner Zuständigkeit die Bildung eines Aikido-Dachverbandes auf Bundesebene zur gemeinsamen Vertretung des Aikido in Deutschland und im Deutschen Sportbund e.V.
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